TEILNAHMEBEDINGUNGEN

(Stand: 01/2020)

Praxiskurse an der Yachtschule Harkortsee

Alle Teilnehmer*innen nehmen an den Veranstaltungen der Yachtschule Harkortsee freiwillig undauf eigene Gefahr unter Verzicht auf die Geltendmachung jedweder Haftpflichtansprüche auchuntereinander teil. Für eventuelle Schäden an Schiffen oder Steganlagen tritt dieHaftpflichtversicherung der Yachtschule ein. Weitere und höhere Ansprüche gegen die Schule,die die Haftpflichtversicherung überschreiten, sind ausgeschlossen. Schäden, die auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines*einer Teilnehmer*in zurückzuführen sind, mussder*die Teilnehmer*in selber tragen.

Bei Minderjährigen übernimmt der*die gesetzliche Vertreter*in die Haftung mit seiner*ihrerUnterschrift auf einer diesbezüglichen Einverständniserklärung.

Der*die Lehrgangsteilnehmer*in bestätigt durch seine*ihre Unterschrift auf der Anmeldung, dasser*sie schwimmen kann. Als Nichtschwimmer*in, ist er*sie verpflichtet die Schulleitung darüberin Kenntnis zu setzen und während des Lehr- und Übungsbetriebes eine Schwimmweste zutragen. Segelt oder fährt der*die Nichtschwimmer*in ohne Schwimmweste auf demschuleigenen Motorboot, handelt er*sie auf eigene Gefahr!

Jugendliche unter 14 Jahren müssen grundsätzlich bereits beim Betreten der Steganlagen eineSchwimmweste tragen. Ein*e Nichtschwimmer*in ist außerdem verpflichtet, bei wechselnderCreweinteilung, den*die Schiffsführer*in bzw. Segellehrer*in und seine*ihre Mitsegler*innen zuunterrichten, dass er*sie nicht schwimmen kann!

Das Tragen der Schwimmweste kann auch vom Schulleiter oder von einem seiner Erfüllungsgehilfen bestimmt werden!

Die Yachtschule übernimmt keine Haftung für den Ausfall von Lehr- und/oder Übungsstunden ausWitterungsgründen z.B. Flaute, Gewitter, Sturmwarnung, Hochwasser, Nebel (diese Entscheidungwird durch den Schulleiter vor Ort getroffen) oder wegen Lehrer*innen*ausfalls infolge Krankheitoder anderer unvermeidlicher Gründe, ebenso nicht für den Ausfall von Prüfungen oder für nichtvon der Yachtschule verschuldeten Terminverzögerungen bzw. Terminverschiebungen vonPrüfungen. Ersatztermine werden grundsätzlich angeboten. Die Anmeldung zur Prüfung und diedamit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere die Überprüfung der oben genanntengeforderten Prüfungsvoraussetzungen, werden regelmäßig von der Yachtschule ohneAnerkennung einer Rechtspflicht freiwillig übernommen. Sollte ein Prüfungstermin vomPrüfungsausschuss (z. B. mangels ausreichender Anmeldungen zur Prüfung) abgesagt werden,entstehen hieraus keine Ersatzansprüche gegen die Yachtschule Harkortsee.

Die Anweisungen des Schulleiters bzw. des*der Segellehrer*in sind zu befolgen!

Die Yachtschule haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung an Kleidung und sonstigen Sachen,es sei denn, dass der Yachtschule und ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitnachgewiesen werden kann.

Diese Teilnahmebedingungen sind für den*die Kursteilnehmer*in verpflichtend undwesentlicher Bestandteil der Anmeldung!

Mit Anmeldung über das Internetportal der Yachtschule Harkortsee (www.yachtschule-harkortsee.de) gelten diese Teilnahmebedingungen durch „verbindlich buchen“ derAnmeldung als akzeptiert.

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Teilnahmebedingungen See-Törns

  1. Die Teilnahme am Törn wird für den/die Anmelder*in verbindlich mit Eingang seiner Anmeldung bei der Yachtschule. Bei Rücktritt vom Törn durch den Anmeldenden bis 90 Tage vor Törnbeginn sind 10 % des vereinbarten Törnpreises zu zahlen. Danach oder bei Nichtantritt des Törns ist der gesamte Törnpreis zu zahlen, es sei denn es erfolgt Gestellung eines Ersatzteilnehmers durch den Anmeldenden, oder die Yachtschule konnte den Platz anderweitig besetzen. Die Zahlung gilt auch, wenn die Teilnahme des/der Anmelder*in wegen Nichteinhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- oder Gesundheitsvorschriften durch denselben scheitert. Fällt der Seetörn durch höhere Gewalt, Katastrophen, Eisgang, Krieg o. ä. aus, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50, - berechnet und eine eventuelle Mehreinzahlung erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der/die Anmelder*in weiß auch, dass der Törn wegen schwerem Sturm etc. sich verkürzen kann, aber daraus kein Recht auf Rückerstattung besteht. Eine Gewähr für einen bestimmten Skipper, eine Yacht oder eine in der Anmeldung gewünschte Ausbildung wird nicht übernommen.
  2. Der Yachtschule stellt dem/der Anmelder*in eine Koje zum vereinbarten Zeitpunkt zur Teilnahme an einem Törn zur Verfügung. Weitere Leistungen, wie kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge oder Transfer gehören nicht zum Leistungsangebot. Ein Segeltörn ist keine Kreuzfahrt. Jeder muss im Rahmen seiner Möglichkeiten lernwillig sein und mitmachen. Eine aktive Teilnahme ist erforderlich. Deshalb kann eine Gewähr für eine bestimmte Distanz, das Erreichen eines Zieles oder die Erlangung von nautischen Fähigkeiten nicht übernommen werden. Die Abnahme einer Prüfung ist abhängig vom Wetter, vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl und vom Prüfungsausschuss. Eine Gewähr für die Abnahme einer Prüfung kann nicht übernommen werden.
  3. Schlechtwettersituationen können mehrere Hafentage erfordern. Segelyachten sind oft mit komplizierter elektronischer Ausrüstung versehen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Geräte oder andere Teile des Schiffes immer einwandfrei arbeiten. Sofern technisch machbar, werden wir unverzüglich Reparaturen einleiten oder Ersatz beschaffen. Ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises entsteht durch den Ausfall nicht. Unsere Navigation und Seemannschaft beruht auf den klassischen Grundlagen wie z.B. Kompass, Logge und Lot. Die aktive Teilnahme des/der Mitsegler*in bezieht sich auch auf die Hilfe unter Anleitung bei auftretenden Reparaturen und der Behebung von Havarien, soweit dies die Möglichkeiten und Fähigkeiten des/der Mitsegler*in erlauben. Nötige Reparaturen können zu unvorhergesehenen Hafenaufenthalten führen. Seeklar machen und Einkaufen der Verpflegung gehört zur aktiven Teilnahme. Der/die Mitsegler*in erklärt sich, falls unvermeidbar, mit einer angemessenen Überliegezeit bei Reiseantritt oder Reparaturen einverstanden. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen erfolgen kann. Auch Segelausfall durch Schlechtwetter bedingt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. Wir werden stets bemüht sein, oben genannte Umstände zu vermeiden.
  4. Der/die Anmelder*in ist verpflichtet, wenn er/sie nicht schwimmen kann oder an besonderen Krankheiten leidet, dies der Schiffsführung sofort mitzuteilen. Nichtschwimmer*innen sind verpflichtet, auf See ständig eine Schwimmweste zu tragen! Jedes Crewmitglied erkennt die Verpflichtung als für sich verbindlich an, den Anweisungen der Schiffsführung unbedingt zu folgen und alle Kräfte für gemeinsame planmäßige Durchführung des Törns durch Crew und Schiffsführung einzusetzen, sowie an der üblichen Bordroutine bei Wind und Wetter teilzunehmen. Kommt eine Törnteilnehmer*in den Anweisungen des Schiffsführers wiederholt nicht nach, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag, weitere Rechtsansprüche entstehen nicht.
  5. Die Schiffsführung wird von der YSH sorgfältig nach Eignung und Erfahrung ausgewählt und eingesetzt. Gleichwohl haften YSH und Schiffsführung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, da ein Hochseetörn naturbedingt immer ein gewisses Restrisiko beinhaltet und es sich um sportlichen Schulbetrieb mit erkennbarer Risikoübernahme handelt und nicht um eine gebuchte Erholungsreise. Es wird kein Beförderungsvertrag mit der Yachtschule abgeschlossen! Insoweit wird aus diesem Grund eine Haftung auch nur dem Grunde und der Höhe nach im Umfang des bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages übernommen. Von dem/der Teilnehmer*in wird daher zu seiner eigenen Sicherheit erwartet, dass er sich hinsichtlich des Unfallrisikos gesondert privat versichert.
  6. Die Anmeldung zur Prüfung und die damit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere die Überprüfung der geforderten Prüfungsvoraussetzungen, werden von der Yachtschule ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig übernommen. Sollte ein Prüfungstermin vom Prüfungsausschuss ( mangels Beteiligung ) abgesagt werden, entstehen hieraus keine Ersatzansprüche gegen die Yachtschule Harkortsee.
  7. Es ist bekannt, dass in der Regel eine medizinische Versorgung und Betreuung an Bord nicht gewährleistet ist mit Ausnahme der üblichen „Ersten Hilfe“. Jeder Teilnehmer*in ist daher verpflichtet, seine/ihre eigene Versorgung mit eventuell erforderlichen Medikamenten selbst sicherzustellen.
  8. Mündliche Abreden, Nebenabsprachen, Vermerke auf der Törnanmeldung und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann wirksam, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für diese vorliegenden Teilnahmebedingungen. Es wird eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen!

    Mit Anmeldung über das Internetportal der Yachtschule Harkortsee (www.yachtschule-harkortsee.de) gelten diese Teilnahmebedingungen durch „verbindlich buchen“ derAnmeldung als akzeptiert.